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medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Qualität

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medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Qualität
Seit 10. März 2017 dürfen Ärzte im Rahmen ihrer Therapiefreiheit im Einzelfall medizinisches Cannabis verordnen. Jede Apotheke kann nach einer ärztlichen Verordnung entsprechende Rezepturarzneimittel herstellen und abgeben. Ab April 2024 ist Medizinal-Cannabis ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, zuvor war es ein Betäubungsmittel. Cannabis kann in verschiedenen Formen verordnet werden, zum Beispiel als Blüten oder als isolierter Hauptwirkstoff Dronabinol, auch als „THC“ bekannt. (Quelle: ABDA)

Ihr Experte für medizinisches Cannabis

Jens Süßmann

Apotheker und Heilberufler

“Cannabis, in hoher, pharmazeutischer Qualität hat es einfach endlich verdient, dass man auch seine förderlichen, lindernden, sogar heilenden Wirkungen und Effekte in den Vordergrund stellt, betrachtet und sich darauf konzentriert.

Unsere TOP 9 Cannabisblüten

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